Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über dein Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.

Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.

Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.sonnentor.com/

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über den Online-Auftritt stellen wir dir unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.

In unserem Online-Shop kannst du:

  • Waren kaufen.
  • Digitale Inhalte erwerben. Ein digitaler Inhalt ist eine online bereitgestellte Datei. Anders als beim Kauf physischer Produkte erhältst du hier keinen körperlichen Gegenstand, sondern nur eine Nutzungsmöglichkeit. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus den AGB und/oder der jeweiligen Produktseite.

2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Über die Produktseiten kannst du unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Deine Eingaben kannst du vor Absenden deiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzt du die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.

3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen

Unser Online-Auftritt entspricht:

  • in Teilen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549.
    (EN) 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit.
  • in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.2. Sie erreicht das Level A und AA.

Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.

Wir wissen, dass es noch Bereiche gibt, in denen wir Verbesserungen vornehmen müssen. Deshalb setzen wir gezielt Maßnahmen, um bestehende Barrieren zu identifizieren und abzubauen.

3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

  • Aktuell führen wir ein umfassendes Audit zur digitalen Barrierefreiheit durch.
  • Daraus wird ein Maßnahmenplan abgeleitet, den wir nach Dringlichkeit umsetzen werden.
  • Wir führen Schulungen für unsere Teams durch – insbesondere in den Bereichen Contenterstellung, Grafik und Websitebetreuung –, um das Bewusstsein und die Kompetenz im Bereich Barrierefreiheit zu stärken.

4. Kontaktangaben - Barriere melden

Solltest du auf unserer Website oder im Shop auf Barrieren stoßen oder Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über deine Rückmeldung.

online@sonnentor.at

SONNENTOR Kräuterhandelsgesellschaft mbH
Sprögnitz 10
3913 Sprögnitz
Österreich

5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn du der Meinung bist, dass deine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, hast du die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle einzureichen:

Für Deutschland:

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt
Anfragen richte bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.

Deine Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Für Österreich ist folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialsministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Österreich

Internet: https://www.sozialministeriumservice.at/

Stand: 27. Juni 2025